- Zeitwertversicherung
- Zeit|wert|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 Versicherung von Gegenständen nach dem Zeitwert; Ggs Neuwertversicherung
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Zeit|wert|ver|si|che|rung, die (Versicherungsw.):Versicherung, bei der im Schadensfall der Zeitwert der versicherten Sache erstattet wird.* * *
Zeit|wert|ver|si|che|rung, die (Versicherungsw.): Versicherung, bei der im Schadensfall der Zeitwert der versicherten Sache erstattet wird.
Universal-Lexikon. 2012.